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EU plant Einführung der EUDI-Wallet: Was Sie wissen müssen.

Montage: ein Smartphone schwebt vor einem grauen Hintergrund, auf dem Bildschirm ist die EU-Flagge und der Text „EUDI-Wallet“ zu sehen; hinter dem Handy treten unterschiedliche Objekte hervor, darunter ein Reisepass, Flugtickets, ein Führerschein, Kreditkarten und eine Unterschrift.

Die Europäische Union schreitet mit der Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) weiter voran. Dieses digitale Tool soll es EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht nur ermöglichen, ihre Identität sowie wichtige Dokumente und Attribute sicher und einfach online zu verwalten, sondern auch grenzübergreifenden Zugang zu den unterschiedlichsten Onlinediensten der Mitgliedstaaten bieten.

Was ist die EUDI-Wallet?

Die EUDI-Wallet ist eine digitale Plattform, mit der Privatpersonen sowie Organisationen ihre Identität sicher speichern, verwalten und für verschiedene elektronische Anwendungen in der EU nutzen können. Sie ist ein zentraler Bestandteil des europäischen digitalen Identitätssystems und soll den Zugang zu Onlinediensten erleichtern. Nutzerinnen und Nutzer können die Wallet für zahlreiche Zwecke einsetzen, beispielsweise um digitale Ausweise, Führerscheine oder berufliche Zertifikate zu speichern und weiterzugeben.

Die Europäische Kommission plant, die EUDI-Wallet bis 2025 flächendeckend einzuführen. Zuvor müssen die Durchführungsrechtsakte, welche den rechtlichen Rahmen für die Wallet bilden, noch vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werden. Pilotprojekte in mehreren Mitgliedstaaten laufen bereits.

Wie funktioniert die EUDI-Wallet?

Ein Kernbestandteil der Wallet sind - neben Informationen über die Identität der Nutzenden - die sogenannte Attributsnachweise. Diese Nachweise enthalten weitere persönliche Informationen wie beispielsweise die Bestätigung eines Hochschulabschlusses. Für Unternehmen oder Organisationen werden diese Nachweise um spezifische Merkmale wie etwa die Steuer- oder Handelsregisternummern erweitert. Diese Identitätsinformationen bzw. Attribute werden von vertrauenswürdigen Institutionen, wie Behörden, ausgestellt, wodurch ihre Echtheit und Integrität garantiert werden.

Es gibt zwei Arten von Attributsnachweisen:

  • Qualifizierte Attributsnachweise (QEAA): Diese erfüllen besonders hohe Sicherheitsanforderungen und müssen durch einen akkreditierten Vertrauensdiensteanbietern wie A-Trust validiert werden. Sie eignen sich für Anwendungen, die ein hohes Maß an Vertrauen erfordern. Beispielsweise könnte so der eigene Universitätsabschluss direkt digital bei einer Bewerbung nachgewiesen werden.
  • Attributsnachweise (EAA): Diese bieten eine unkompliziertere Möglichkeit, Informationen zu teilen, z. B. für den Nachweis von Mitgliedschaften oder bestimmter Qualifikationen.

Wichtig hierbei ist, dass die Entscheidung, welche Nachweise mit anderen Personen bzw. Organisationen geteilt werden sollen, stets den Nutzer:innen obliegt.

Weitere Funktionen der EUDI-Wallet: Digitale Signaturen & Siegel

Neben dem Identitätsmanagement unterstützt die Wallet auch digitale Signaturen und Siegel für Dokumente. Natürliche Personen können digitale Unterschriften nutzen, während Organisationen digitale Siegel einsetzen können. Es gibt dabei drei Sicherheitsstufen, wobei ausschließlich die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) bzw. das qualifizierte Siegel den höchsten rechtlichen Standards entsprechen. Die QES bzw. das qualifizierte Siegel kann ausschließlich von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern bereitgestellt werden und garantiert die Authentizität und Integrität von digitalen Dokumenten. Die EUDI-Wallet fungiert somit unter anderem als Auslöse-Plattform für sichere digitale Signaturen und Siegel.

In Österreich steht Nutzenden mit der ID Austria (ehem. Handy-Signatur) bereits eine kostenfreie QES zur Verfügung, welche von weiten Teilen der Bevölkerung aktiv genutzt wird.

Vorteile für die Nutzer:innen

Die EUDI-Wallet ermöglicht einen einfachen und sicheren Zugang zu digitalen Diensten in der gesamten EU. Bürgerinnen und Bürger behalten dabei stets die Kontrolle über ihre Daten und entscheiden selbst, welche Informationen sie mit Behörden, Unternehmen oder anderen Institutionen teilen möchten. So können sie sich beispielsweise bei Onlinediensten identifizieren, sich digital ausweisen, digital Dokumente rechtssicher signieren, oder auch Zeugnisse und Abschlüsse speichern oder weiterleiten.

Mit der EUDI-Wallet schafft die EU ein modernes, flexibles und sicheres Identitätssystem, das den Anforderungen von Bürger:innen, Behörden und Unternehmen gleichermaßen gerecht wird. Dieses System soll die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dienste erleichtern und Europa einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung bringen.

„Implementing Acts“ als rechtlicher Rahmen

Parallel zur Einführung der EUDI-Wallet arbeitet die EU an sogenannten Durchführungsrechtsakten (Implementing Acts), welche den rechtlichen Rahmen bilden, der sicherstellt, dass die Umsetzung der digitalen Identitätslösungen in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich und verbindlich erfolgt. Diese Durchführungsrechtsakte legen klare Vorgaben für die technischen Standards, die Sicherheit und den Datenschutz der Wallet fest. Sie verpflichten die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung interoperabler und kostenloser Lösungen, die sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbieter:innen entwickelt werden können. Gleichzeitig definieren sie Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung, um die Sicherheit und Integrität des gesamten digitalen Identitätssystems zu gewährleisten. Die Implementing Acts fördern damit nicht nur die Verlässlichkeit der EUDI-Wallet, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Identitäten.

Auch interessant:

Umfassende Erklärvideos zur EUDI-Wallet, bereitgestellt von der OSSBIG, finden Sie hier.

Eine von der Europäischen Kommission geführte und ausführliche beantwortete Sammlung an FAQ zur Wallet ist hier zu finden.