Qualifizierte elektronische Signatur - QES
QES: Vorteile und was es zu beachten gilt
Mit einer elektronischen Signatur können Unterschriftenprozesse sicher digitalisiert und beschleunigt werden. Erfahren Sie hier, was eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ausmacht und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen implementieren.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Eine qualifizierte elektronische Signatur (kurz QES) hat im Wesentlichen die gleiche Wertigkeit wie die handschriftliche Unterschrift und kann damit zur Unterzeichnung im elektronischen Datenverkehr eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um die sicherste Form einer digitalen Signatur. Die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur sind EU-weit in der eIDAS-Verordnung Art. 25 Abs. 2 festgelegt.
Die qualifizierte elektronische Signatur basiert dabei auf einem mathematischen Kryptografieverfahren. Durch ein Schlüsselpaar aus Private- und Public-Key kann hierbei die Integrität und Authentizität von Daten überprüft werden. Die Erstellung erfolgt dabei in den meisten Fällen wie folgt:
- Für das Dokument wird über einen kollisionsresistenten Hash-Algorithmus ein sogenannter Hash-Wert ermittelt.
- Der Hash-Wert wird über den Private Key signiert.
- Für die Prüfung wird der Hash-Algorithmus wiederholt.
- Die digitale Signatur kann dann mit dem Public Key überprüft werden. Stimmen Prüfergebnis und ermittelter Hash-Wert überein, so ist die Integrität der Datei bestätigt.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist allerdings nicht mit einer E-Mail-Signatur gleichzusetzen. Die QES wird als Pendant zur händischen bzw. sogenannten „nassen Unterschrift“ (Bedeutung: z. B. Kugelschreiber auf Papier) eingesetzt. Eine E-Mail-Signatur kann eher als Briefsiegel verstanden werden, das sicherstellt, dass die E-Mail tatsächlich durch den Absender bzw. die Absenderin verschickt und nicht während des Versands manipuliert wurde.
Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur
Die EU-Verordnung eIDAS legt u.a. fest, welche Anforderungen eine qualifizierte elektronische Unterschrift erfüllen muss:
- Die qualifizierte elektronische Signatur muss einer unterschreibenden Person eindeutig zuzuordnen sein.
- Die qualifizierte elektronische Signatur wurde mit einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt.
- Nachträgliche Änderungen im Dokument, welche mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet wurden, sind erkennbar.
- Die qualifizierte elektronische Signatur beruht auf einem dedizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.
So funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur wird durch einen qualifizierten Zertifizierungsdienst ausgestellt, bei dem die Identität der unterzeichnenden Person nachgewiesen wurde. Danach erfolgt die Zuweisung eines privaten Signaturschlüssels. Bei einem Dokument, das elektronisch signiert wurde, kann die Signatur über den öffentlichen Schlüssel verifiziert werden.
Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich?
Im Allgemeinen wird zwischen drei Stufen der digitalen Unterschrift unterschieden. Neben der qualifizierten elektronischen Signatur gibt es noch die einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur. Die einfache Signatur kann beispielsweise mit nur einem Klick gesetzt werden und ist nur für Dokumente ohne gesetzliche Auflagen und mit einem geringerem Haftungs- und Finanzrisiko geeignet. Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur kommt im Regelfall eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zum Einsatz.
Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht der höchsten Sicherheitsstufe der eIDAS-Verordnung. Bis auf wenige Ausnahmen haben mit einer QES signierte Dokumente damit rechtliche Wirksamkeit und sind vor EU-Gerichten als Beweis zugelassen. Bei einigen Vertragsarten ist die qualifizierte elektronische Signatur die einzig zulässige Art der digitalen Unterschrift. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmerüberlassungsverträge, SEPA-Lastschriftmandate oder amtliche Geschäfte wie den Jahresabschluss.
Maßgeblich für den Einsatz einer QES ist also der Anwendungsfall und die Relevanz des zu unterzeichnenden Dokuments. In vielen Fällen entscheiden sich Unternehmen für eine qualifizierte elektronische Signatur, da so unabhängig vom Anwendungsfall immer Rechtssicherheit hergestellt ist.
Wie kann eine elektronische Signatur erstellt werden?
Für die QES wird ein qualifiziertes Zertifikat benötigt, über das sichergestellt wird, dass diese einzigartig und fälschungssicher ist. Ein solches Zertifikat wird über anerkannte Vertrauensdiensteanbieter, auch Trust Service Provider genannt, ausgestellt. Um als Zertifizierungsdienst anerkannt zu werden, muss der Signatur-Anbieter die Sicherheitsanforderungen der eIDAS-Verordnung erfüllen. Auf der Website der Europäischen Union (EU Trust List) sind die zugelassenen Trust Service Provider zu finden.