Know Your Customer
KYC
Mit dem Know Your Customer-Prinzip können Unternehmen Kundinnen und Kunden in einem digitalen Prozess nach geldwäscherechtlichen Anforderungen überprüfen und identifizieren. Erfahren Sie hier mehr über die Rechtsgrundlagen und Anforderungen von KYC.
Definition KYC: Was ist „Know Your Customer”?
Know Your Customer – kenne deine Kundin bzw. deinen Kunden. Mit diesem sprechenden Begriff wird das Prinzip benannt, nach dem Unternehmen ihre Kund:innen auf Basis geldwäscherechtlicher Anforderungen überprüfen und identifizieren können. Know Your Customer (kurz KYC) reduziert damit zum einen das Risiko von Unternehmen, weil Konstrukte wie Scheinfirmen offengelegt werden können. Zum anderen erfüllen Unternehmen durch die Implementierung von KYC ihre gesetzlichen Pflichten, beim Anti-Money Laundering, also der Geldwäscheprävention, mitzuwirken. Dazu wird bei der KYC-Prüfung der bzw. die Vertragspartner:in authentifiziert. Zudem werden Besitzverhältnisse und sonstige wirtschaftliche Hintergründe geklärt.
Rechtsgrundlage für KYC
Das Erfordernis einer KYC-Überprüfung ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz und der 4. und 5. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie. Im Geldwäschegesetz werden die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kund:innen definiert und damit die rechtlichen Grundlagen einer KYC-Prüfung.
Unternehmen, für die eine KYC-Prüfung verpflichtend ist, sollten diese unbedingt durchführen. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen oder in schweren Fällen auch die Entziehung der Geschäftserlaubnis und Haftstrafen. Des Weiteren kann durch eine fehlende KYC-Prüfung für das Unternehmen ein erheblicher Reputationsverlust entstehen.
Wer muss eine KYC Prüfung durchführen?
Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind nach dem Geldwäschegesetz und der EU-Geldwäsche-Richtlinie dazu verpflichtet, eine KYC-Prüfung im Rahmen ihrer Onboarding-Prozesse neuer Kund:innen durchzuführen. Dazu zählen u.a.:
- Banken und sonstige Finanzdienstleister:innen
- Versicherungen
- Rechtsanwält:innen und Notar:innen
- Steuerberater:innen
- Wirtschaftsprüfer:innen
- Immobilienmakler:innen
Neben der Aufnahme von Neukund:innen gibt es weitere Anlässe für eine KYC-Prüfung. Dazu zählen beispielsweise neue Information oder Datenaktualisierungen bei den Kundinnen und Kunden, Änderungen der Geschäftstätigkeit oder ungewöhnliche Transaktionen. Es empfiehlt sich, in den von der KYC-Pflicht betroffenen Unternehmen einen Geldwäschebeauftragten zu benennen und ein Hinweisgebersystem einzurichten, um allen gesetzlichen Pflichten verantwortungsvoll nachzukommen.
Daten für die KYC Prüfung
Um eine KYC-Prüfung durchzuführen, sind folgende Daten erforderlich:
- Daten juristischer Personen: Dazu zählen beispielsweise Angaben wie der Firmensitz, das Gründungsdatum oder die USt-IdNr., aber auch der Zweck der Geschäftsbeziehung mit dem prüfenden Unternehmen.
- Daten natürlicher Personen: Auch die Prüfung von Daten natürlicher Personen gehört zum KYC-Prinzip. Bei sogenannten „politisch exponierten Personen“ (PEP) müssen zudem Funktion und Ausübungsort vermerkt werden.
- Daten wirtschaftlich Berechtigter: Mit der Prüfung der Eigentümer- und Kontrollstruktur wird die Herkunft von Geldern und Vermögen nachvollzogen.
Die erforderlichen Daten müssen durch amtliche Dokumente belegt werden. Nach dem Zusammentragen ist eine saubere und revisionssichere Archivierung unerlässlich.
Ablauf des KYC-Verfahrens
KYC-Prüfungen sind Teil der Customer Due Diligence und können inzwischen vollkommen digital erfolgen. Teil des KYC-Verfahrens ist eine Dokumentenprüfung, bei der sichergestellt wird, dass es sich beim vorgelegten Ausweis um keine Fälschung handelt. Über den sogenannten Liveness Check können Spoof-Attacken erkannt werden. Über Gesichtserkennung wird überprüft, ob die Person tatsächlich live zugeschaltet ist. Zuletzt gehört eine Adressüberprüfung zum KYC-Prozess. Dabei wird sichergestellt, dass die Adresse auf dem Ausweisdokument korrekt ist. Im Zuge dieses Prozesses unterstützt A-Trust Sie bei der Realisierung einer optimierten Überprüfung.
Nutzen einer KYC-Prüfung
KYC macht es möglich, Geschäfte auch aus der Ferne sicher durchzuführen. Denn über das KYC-Verfahren können Überprüfungen von überall digital durchgeführt werden. Damit sichern sich Unternehmen gegen wirtschaftliche und rechtliche Risiken ab. KYC verhindert, dass Unternehmen in dubiose Geschäfte und illegale Aktivitäten verwickelt werden, für die sie haften können – mindestens aber einen Reputationsverlust erleiden. KYC sollte daher nicht als lästige gesetzliche Pflicht wahrgenommen werden, sondern als essenzieller Bestandteil des internen Risikomanagements. Es empfiehlt sich daher, entsprechende Expertise und eine:n Ansprechpartner:in für KYC-Lösungen zu haben.
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